Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein festgelegter Betrag, den Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) zahlen. Diese Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und dient als zentrales Instrument zur Förderung des Ausbaus regenerativer Energiequellen in Deutschland. Sie bietet Planungssicherheit für Investoren und Anlagenbetreiber, da sie über einen festen Zeitraum garantiert wird.

Funktionsweise und rechtliche Grundlagen

Die Einspeisevergütung wird im EEG festgelegt und unterliegt einer degressiven Entwicklung: Die Vergütungssätze sinken regelmäßig, um technologische Fortschritte und Kostensenkungen zu berücksichtigen. Für Photovoltaikanlagen gilt beispielsweise eine 20-jährige Vergütungsgarantie ab Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung hängt von Faktoren wie der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und der Art der erneuerbaren Energie ab. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten.

Praxisbeispiele und typische Werte

Für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (bis 10 kWp) betrug die Einspeisevergütung im Jahr 2023 beispielsweise etwa 8,2 Cent pro kWh. Bei größeren Anlagen oder späteren Inbetriebnahmen können die Sätze niedriger liegen. Typische Kennzahlen umfassen:

Relevanz für Hauseigentümer

Für Hauseigentümer mit einer Photovoltaikanlage ist die Einspeisevergütung ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Sie bietet eine sichere Einnahmequelle über zwei Jahrzehnte und verbessert die Amortisation der Investition. Im Vergleich zum Eigenverbrauch, bei dem Stromkosten gespart werden, stellt die Einspeisevergütung eine direkte Vergütung für nicht selbst genutzten Strom dar. Hauseigentümer sollten die aktuellen Vergütungssätze und Fördermöglichkeiten prüfen, um die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage zu optimieren.

Bezug zu Deutschland: Normen, Förderung und Markt

In Deutschland ist die Einspeisevergütung durch das EEG gesetzlich verankert und unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Sie ist Teil der Energiewende und trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Der deutsche Markt für erneuerbare Energien wird maßgeblich durch diese Förderung geprägt, mit einem stetigen Zubau an PV- und Windkraftanlagen. Normen wie die VDE-AR-N 4105 regeln technische Anforderungen an die Einspeisung, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW ergänzende Förderprogramme anbieten.

Waemo

Einspeisevergütung – Was ist das? Einfach erklärt | Glossar

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Erfahren Sie, wie sie funktioniert, aktuelle Werte…

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Wärme und Mobilität als ein Projekt

Waemo richtet sich an Eigentümer, die innerhalb der nächsten 18 Monate gleichzeitig eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen und ein erstes Elektrofahrzeug mit Wallbox laden möchten. Die Kombi spart Planungs- und Genehmigungsaufwand: Eine 11-Kilowatt-Wallbox plus eine 8-Kilowatt-thermische Wärmepumpe ziehen gemeinsam einen elektrischen Spitzenstrom, der dem Verteilnetzbetreiber rechtzeitig anzukündigen ist und über ein dynamisches Lastmanagement geregelt werden sollte.

Förderkulisse 2026 in einer Skizze

Für die Wärmepumpe greift die KfW-458-Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen 30.000 Euro Investition; für die Wallbox läuft aktuell auf Bundesebene kein eigenes Programm, einzelne Bundesländer und Kommunen vergüten jedoch zwischen 200 und 1.000 Euro pro Ladepunkt. Wer beides in einer Baumaßnahme zusammenfasst, reduziert die Elektriker-Anfahrtskosten typischerweise um 600 bis 900 Euro.

Auftraggeber, Sitz, Datenschutz

Waemo wird geführt durch die Science Works UG (haftungsbeschränkt) am Standort Hannover, Gründer Sönke Wessels. Wir leiten Kontaktdaten nicht an Wallbox- oder Wärmepumpenhersteller weiter und verarbeiten alle Anfragen DSGVO-konform. Die im Konfigurator eingegebenen Verbrauchsdaten werden nach Abschluss der Auslegung anonymisiert in die Vergleichsstatistik übernommen.

Eine sinnvolle Ergänzung ist die Prüfung der vorhandenen Hauptleitung zwischen Straßenanschluss und Zählerschrank: Bei Bestandsbauten der 1960er und 1970er Jahre reicht der vorhandene 35-Quadratmillimeter-Querschnitt für die Doppellast aus Wärmepumpe und Wallbox häufig nicht aus und muss vom Netzbetreiber gegen 50 Quadratmillimeter getauscht werden.