Förderung

Für Ihre Wärmepumpe: bis zu 80 % Förderung

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Grundförderung plus Boni, je nach Einkommen. Im Angebot sehen Sie Ihren Preis mit und ohne Förderung. Sie starten ab 0 € Anzahlung2.

So funktioniert es

Die Förderung auf einen Blick

Das Programm heißt KfW-Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“.
Stand: November 2026, Quelle: kfw.de

  • Zuschuss für den Heizungstausch

    Die KfW bezuschusst Ihre neue Wärmepumpe. Zurückzahlen müssen Sie nichts.

  • Grundförderung plus Boni

    Wohnen Sie selbst im Haus, können Klimageschwindigkeits­bonus und Einkommensbonus dazukommen.

  • Insgesamt bis zu 80 %

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    Solaranlage und Speicher fördert dieses Programm nicht.

Kurz prüfen

Passt das zu Ihnen?

Je mehr zutrifft, desto mehr Förderung ist möglich. Ihren Betrag nennt Ihr Angebot.

  • Sie wohnen selbst im Haus

    Dann kommen die meisten Boni in Frage.

  • Sie heizen heute mit Öl, Gas oder Nachtspeicher

    Dann kann ein zusätzlicher Bonus dazukommen.

  • Ihr Haushaltseinkommen ist eher gering

    Dafür gibt es einen eigenen Einkommensbonus.

  • Wir rechnen es für Sie zusammen

    Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihr Haus gilt.

KfW-Zuschuss Nr. 458

Grundförderung und Boni im Überblick

So setzt sich der Zuschuss laut KfW zusammen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Stand: November 2026, Quelle: kfw.de

  • Grundförderung

    30 % der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer, die in ihrem bestehenden Wohngebäude eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen lassen.

  • Klimageschwindigkeits­bonus

    16 % für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.

  • Einkommensbonus

    Für selbst genutztes Wohneigentum, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren steigen die Grenzen um 10.000 €.

  • Obergrenzen

    Für selbstnutzende Eigentümer sind bis zu 80 % möglich1: bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €). Sonst ist der Zuschuss auf 70 % gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis 28.000 €. Dieser Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €.

KfW-Zuschuss Nr. 458 auf kfw.de

Ab 1. Februar 2027

Die Förderung sinkt ab Februar 2027

Dann sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus, danach alle sechs Monate weiter. Wer früher umsteigt, bekommt meist mehr.
Stand: November 2026, Quelle: kfw.de

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Förderung und Festpreis aus einer Hand

Das bekommen Sie bei uns:

  • Ihr Preis mit und ohne Förderung im Angebot
  • Bis zu 80 % Förderung1 für Ihre Wärmepumpe
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  • Schlüsselfertig in 6 Wochen3
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Antrag

So läuft der Förderantrag

Die Reihenfolge ist wichtig. Wer zu früh mit den Arbeiten beginnt, riskiert den Zuschuss.

  1. Angebot und Beratung

    Wir klären mit Ihnen, welche Boni in Frage kommen. Im Angebot sehen Sie Ihren Preis mit und ohne Förderung.

  2. Vertrag mit Förder-Vorbehalt

    Die KfW verlangt einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Er wird also erst wirksam, wenn Sie die Förderzusage haben.

  3. Bestätigung zum Antrag

    Ein Fachunternehmen oder eine Expertin für Energieeffizienz erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Sie enthält die geplante Heizung und die förderfähigen Kosten.

  4. Antrag bei der KfW

    Sie stellen den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Wir helfen Ihnen dabei.

  5. Einbau und Nachweis

    Nach dem Einbau wird die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ausgestellt. Sie reichen die Nachweise bei der KfW ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Förderung

Noch etwas offen? Wir rufen Sie an. Mehr zum Thema: Wärmepumpe.

Wie viel Förderung gibt es für die Wärmepumpe?

Bis zu 80 % über den KfW-Zuschuss Nr. 4581. Zur Grundförderung von 30 % können Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kommen. Den Höchstsatz gibt es laut KfW für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen, sonst sind es bis zu 70 % (Stand: November 2026).

Ist die Förderung im Angebot eingerechnet?

Ja. Im Angebot sehen Sie Ihren Preis mit und ohne die zu erwartende Förderung. Den Antrag stellen Sie mit unserer Hilfe, die genaue Höhe legt die KfW in ihrer Zusage fest.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten vor Ort. Außerdem brauchen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt für die KfW als schädlicher Vorhabenbeginn, dann gibt es keinen Zuschuss. Auf die richtige Reihenfolge achten wir gemeinsam.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus?

Er kommt in Frage, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Laut KfW beträgt er derzeit 16 % und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er.

Ändert sich die Förderung?

Ja. Laut KfW sinken ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte (Stand: November 2026). Wer früher umsteigt, bekommt also meist mehr.

Gibt es die Förderung auch für die Solaranlage?

Nicht über dieses Programm, es fördert nur Heizungen. Dafür zahlen Sie für Solaranlage und Speicher auf Wohnhäusern meist keine Umsatzsteuer. Mehr zur Solaranlage

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein. Die KfW zahlt ihn nach dem Einbau aus, sobald Ihre Nachweise vorliegen. Bis dahin können Sie laut KfW mit einem Ergänzungskredit (358/359) überbrücken.

Was heißt „ab 0 € Anzahlung“?

Wenn Sie finanzieren, zahlen Sie vorab nichts. Voraussetzung ist eine positive Bonitätsprüfung2. Laufzeit und Rate stehen in Ihrem Angebot.

Was kostet mich die Anfrage?

Nichts. Sie beantworten 5 kurze Fragen in 2 Minuten, unverbindlich. Entscheiden müssen Sie sich erst, wenn Ihr Angebot vorliegt.

Kostenlos und unverbindlich

Ihr Festpreis beginnt mit 5 Fragen.

In 2 Minuten beantwortet. Dann ruft Ihr Ansprechpartner an und schickt Ihnen Ihr Angebot.

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